Robert Wilhelm
Projekt- und Bauleiter, Bausachverständiger für Schäden am Gebäude (TÜV)
T. +49 173 8025494
Ein Bauschaden ist die Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis, z. B. durch einen Baumangel. Ein Bauschaden kann jedoch auch andere Ursachen haben, z. B. kann ein Bauschaden aufgrund eines Wasserrohrbruchs entstehen.
Die Bauabnahme ist daher ein sehr wichtiger Zeitpunkt, um die Bausubstanz auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Unser erfahrener und qualifizierter Bausachverständiger Robert Wilhelm steht Ihnen bei der Bauabnahme gerne beratend zur Seite und überprüft, ob die ausgeführten Bauarbeiten fachgerecht abgeschlossen wurden.
Begleitung bei der Bauabnahme
Während des Begehungstermins wird die Bausubstanz genauestens unter die Lupe genommen und vorliegende Ausführungsfehler/ Baumängel werden benannt. Auf Wunsch wird wir Ihnen ein ausführlicher Bericht mit einer Fotodokumentation von mangelhaft ausgeführten oder gar unfertigen Bauarbeiten angefertigt.
Ein mit Leben erfülltes Haus gehört zu den allgemeinen Glücksvorstellungen, der auch für viele in Erfüllung geht. Nicht mehr so glücklich ist der Hausbau, wenn es zu Baumängeln kommt. Doch an welchen Stellen treten häufig Bauschäden auf? Worauf sollten Bauherr:in achten?
Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand. Ein Baumangel besteht, wenn das Bauwerk nicht so beschaffen ist, wie es in der Leistungsbeschreibung und/oder den Plänen beschrieben ist. Gibt es keine Leistungsbeschreibung oder Pläne, so ist die Sachmängelfreiheit ( §434 I 2 Nr. 1 BGB) gegeben, wenn sich die Wohnung oder das Haus für die vertraglich festgehaltene Art der Verwendung (zum Beispiel Wohnen) eignet und so beschaffen ist, wie es bei Bauwerken dieser Art üblich ist und wie man es als Bauherr:in erwarten kann (vgl. § 633 BGB Sach- und Rechtsmangel).
"...Bei Hausbau liefern Handwerker immer öfters Murks ab. Der Staat lässt die Eigentümer mit ihren Sorgen und Schulden allein..."
©Der Spiegel Nr.4/22.1.2022
Entscheidend für das erfolgreiche Melden eines Baumangels ist der Zeitpunkt der Prüfung und Meldung. Bis zur Abnahme des Bauwerks durch den Auftraggeber ist die Meldung eines Baumangels unkompliziert. Wer sich jedoch erst nach Bauabnahme über Mängel am Haus beschwert, kommt in die Situation dass es nun an ihm liegt nachzuweisen, dass der Mangel vom Bauunternehmen verursacht wurde. Es ist also absolut erforderlich, vor Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls das Gebäude auf Herz und Nieren zu prüfen und hier am besten auch einen Sachverständigen hinzuzuziehen.